Schulgeldordnung für die HPC Bilinguale Grundschule

Die monatlichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

1. Schulgeld in Höhe von 180 €

2. Freiwilliger HPC-Profilbeitrag. Hinzu kommt eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 295 €.

3. Optionale Ganztagesprofile (Zusatzprofil "IB Primary Years Programme" oder "KiCo") mit Hausaufgabenbetreuung und vielfältigen AG-Angeboten

4. Optionaler Betrag für eine Früh- und/oder Spätbetreuung

Geschwisterrabatt: 20% für das zweite und 30% für das dritte und jedes weitere Kind auf einer HPC Schule der F+U
auf das feste Schulgeld und den HPC-Profilbeitrag des jeweils günstigsten Vertrages.

    Freiwilliger HPC-Profilbeitrag

    Wir freuen uns, dass wir Ihnen über den Profilbeitrag die besonderen Leistungen des HPC-Konzeptes gewährleisten können:

    • Überschaubare Klassengrößen
    • Bilinguale Module in verschiedenen Fächern
    • Digitale Schule: Schuleigene App mit digitalem Klassenbuch, Online-Unterricht, Lehrer-Schüler-Elternkommunikation uvm. - Hybride Lehre / digitale Ausstattung in den Räumen - Einbindung verschiedener Lernapps (Sofatutor, Phase 6)
    • Schulsozialarbeit mit individueller Lernberatung und Betreuung
    • Zusätzliches Unterrichtsangebot im Umgang mit Medien
    • Internationale Bibliothek

    Der Profilbeitrag ist in Anlehnung an die Haushaltseinkünfte* gestaffelt:

     
    Einkünfte
    Profilbeitrag
        bis 30.000,00 €
      50,00 €
        bis 40.000,00 €
      80,00 €
        bis 60.000,00 €
      110,00 €
        bis 75.000,00 €
      135,00 €
        bis 90.000,00 €
      155,00 €
        bis 105.000,00 €
      180,00 €
        bis 120.000,00 €
      245,00 €
        bis 150.000,00 €
      310,00 €
        bis 180.000,00 €
      380,00 €
        ab 180.000,00 €
      400,00 €

    *Die Höhe des HPC-Profilbeitrages wird in Abhängigkeit des Gesamtbetrages der Haushaltseinkünfte beider Erziehungsberechtiger bei Aufnahme an unsere Schule ermittelt. 

    Optionales Ganztagesprofil / Zusatzprofil "IB Primary Years Programme" bis 15 Uhr

    Die Bilinguale Grundschule des HPC verfolgt das Konzept der ‚verlässlichen Grundschule‘. Das bedeutet, dass Sie sich als Eltern darauf verlassen können, dass Ihr Kind täglich sowohl während der Kernschulzeit als auch in der anschließenden Betreuungszeit gut bei uns aufgehoben ist. Auch dann, wenn Lehrkräfte oder anderes Fachpersonal erkranken sollten, hat Ihr Kind Unterricht bzw. wird über den Unterricht hinaus betreut.

    Das Zusatzprofil ‚International Baccalaureate – Primary Years Programme‘ (IB – PYP) wird am Standort „Fahrtgasse“ der Bilingualen Grundschule, nahe Bismarckplatz Heidelberg, angeboten.

    Es handelt sich um ein frei wählbares Programm, das den regulären Schultag der Schülerinnen und Schüler ab 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr erweitert und die Hausaufgabenbetreuung beinhaltet.

    Kosten: 145 €/ Monat

    Früh- und Spätbetreuung

    Gerne betreuen wir Ihr Kind auch schon vor Unterrichtsbeginn (7.15-8:00) und/oder über das Nachmittagsprogramm hinaus bis 17:15 Uhr: 

    • Frühbetreuung (7:15 - 8:00 Uhr): 35€/ Monat
    • Spätbetreuung (15:00 - 17:15 Uhr): 85€ / Monat

    Schulgeldermäßigung 

    Zur Förderung der sozialen Vielfalt in der Schule kann auf Antrag eine Reduzierung des Schulgeldes auf 5% der Familienjahresnettoeinkünfte vorgenommen werden - z.B. für Familien, die sich die Schulgebühren ansonsten nicht leisten könnten oder für Kinder, die sich aufgrund ihrer Leistungen als besonders förderungswürdig erweisen.

    Für Familien, die mehrere Kinder in den HPC Schulen der F+U angemeldet haben, gibt es einen Geschwisterrabatt (20 % für das zweite und 30% für das dritte und jedes weitere Kind auf das feste Schulgeld und den HPC-Profilbeitrag des jeweils günstigsten Vertrages).

    Die Anträge auf Schulgeldermäßigung und die dazugehörigen finanziellen Informationen der beantragenden Familien werden durch die F+U Schulleitung selbstverständlich vertraulich behandelt.

    Für weitere Informationen zur Antragstellung kontaktieren Sie bitte das Sekretariat. Der Antrag auf Ermäßigung muss jährlich neu gestellt werden.